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Ab einer Bestellsumme von 100,- Euro Warenwert gewähren wir 10% Rabatt
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Mindestbestellwert 100,- Euro Warenwert zzgl. Verpackung und Versand.
 
       
    Verkaufs- und Lieferbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die Annahme und Ausführung aller Aufträge erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung von Aufträgen an MBZ Modellbahnzubehör gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit MBZ vereinbart. Entgegenstehende oder von diesem Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt MBZ nicht an, es sei denn, MBZ hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MBZ in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Sämtliche nachträglichen Änderungen sowie Nebenabreden sind ebenfalls schriftlich niederzulegen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

2. Angebot / Bindungswirkung


Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann MBZ dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen, soweit nicht der Kunde ausdrücklich etwas anderes mitteilt.


3. Eigenschaften bestellter Waren

Abbildungen, Zeichnungen, Angaben über Gewichte, Maße und Leistungsmerkmale angebotener Produkte in Preislisten und Prospekten sind stets nur als ungefähre Angaben anzusehen. Abweichungen können sich auch aus dem permanenten Verbesserungsprozess der Produkte ergeben. Kataloge, Preislisten und andere Informationsschriften dienen nur der Erläuterung der darin beschriebenen Waren. Die darin enthaltenen Einzelheiten sind für MBZ nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich gegenüber dem Kunden erklärt wurde.


4. Preise / Zahlungsbedingungen

Die Preise der Liste von MBZ sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage der Bestellung gültigen Preis. Dieser kann jederzeit abgefragt werden. Im übrigen gilt der bestätigte Preis.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so ist MBZ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über den jeweiligen Basiszins zu veranlagen. Falls MBZ in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist MBZ berechtigt, diesen geltend zu machen.
Gerät der Besteller mit einem fälligen Rechnungsbetrag in Rückstand, so ist MBZ berechtigt, bereits angenommene, jedoch noch nicht ausgeführte Aufträge nur Zug um Zug gegen Zahlung des Kunden auszuführen. Sondervereinbarungen und Sonderpreise gelten nur im Rahmen der Einhaltung dieser Zahlungsbedingungen. Kommt ein Kunde diesen Zahlungsbedingungen nicht nach und muss er mit den fälligen Rechnungsbeträgen gemahnt werden, entfallen die vereinbarten Sondervereinbarungen bzw. Sonderpreise. Es gelten dann an deren Stelle die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Tagespreise als zwischen den Parteien vereinbart.


5. Lieferzeit / Gefahrenübergang / Verpackungskosten

MBZ liefert die Produkte vorbehaltlich der eigenen Belieferung. In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, MBZ sichert ausdrücklich einen verbindlichen Liefertermin zu. Sollte MBZ einen unverbindlich zugesagten Liefertermin nicht einhalten, so kann der Kunde zwei Wochen nach Überschreitung des als unverbindlich genannten Liefertermins MBZ auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit Ablauf der Nachfrist kommt MBZ in Verzug.
Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschaden nur verlangen, wenn MBZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im übrigen ist die Schadensersatzverpflichtung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde kann im Falle des Verzuges MBZ auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er nach Ablauf der Nachfrist die Lieferung ablehne. Nach erfolglosem Nachfristablauf ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz der vorhersehbaren Schäden wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch im Hinblick auf die vorhersehbaren Schäden besteht allerdings nur dann, wenn MBZ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung von MBZ auf höchstens 5% des Warenwertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In diesem Fall ist der Anspruch auf Nachlieferung ausgeschlossen.
Sollte MBZ seinerseits nicht beliefert werden können, so ist MBZ berechtigt, binnen 15 Tagen ab Bestätigung des Auftrages durch schriftliche Erklärung dem Kunden gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. MBZ ist in diesem Fall nicht zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, dem Kunden ist ein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden oder MBZ fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist ausdrücklich Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand bestellter Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn MBZ zur frachtfreien Lieferung verpflichtet ist. MBZ empfiehlt dem Kunden, jede Sendung, deren Äußeres auf eine Beschädigung des Inhaltes schließen lässt, von Post, Bahn oder Speditionen nur unter Vorbehalt des Schadensersatzanspruches anzunehmen bzw. festgestellte Schäden sofort zu reklamieren .
Die Zusendung der MBZ-Erzeugnisse erfolgt nach den postüblichen Gebühren plus einer Verpackungpauschale von 3,- Euro. Abweichende Regelungen und grenzüberschreitende Lieferungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Notwendige Änderungen von Rezepturen, Mischungen, Konfektionierungen und Konstruktionen behalten wir uns vor.6. Eigentumsvorbehalt
Alle von MBZ gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die MBZ zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks, uneingeschränktes Eigentum von MBZ. Alle von MBZ gelieferten Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräussert oder verarbeitet, nicht aber verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Pfändungen anderer Gläubiger sind MBZ sofort mitzuteilen. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt MBZ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. MBZs Befugnis, die Forderung selbst geltend zu machen und einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für MBZ vorgenommen. Wird die Kaufsache durch den Kunden wird stets für MBZ vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, MBZ nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt MBZ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, MBZ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt MBZ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde MBZ anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für MBZ.
Der Kunde ist verpflichtet, MBZ auf Anforderung alle Auskünfte über eine Weiterveräußerung oder Verbindung der Ware zu erteilen.
In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch MBZ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. MBZ verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


7. Mängelrügen / Sachmängel

Der Empfänger von MBZs Waren hat diese nach Ankunft unverzüglich zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Sendung unter Vorlage einer Lieferschein-, Rechnungskopie bei MBZ geltend zu machen.
All diejenigen Lieferungen sind nach Wahl von MBZ unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfristen einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges lag.
Sachmangelansprüche verjähren gegenüber MBZ in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfange zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmangel steht. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht worden wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist MBZ berechtigt, die MBZ entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Zunächst ist MBZ stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 9 - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelrügen bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen MBZ gegenüber nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Für Schadensersatzansprüche gelten im übrigen die nachstehend geregelten Bestimmungen unter Ziffer 9 (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere Ansprüche des Kunden gegen MBZ wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
Nicht mangelbedingte Retouren werden von MBZ nur zurückgenommen, wenn dies vereinbart wurde. In diesem Fall wird von MBZ höchstens 85% des berechneten Warennettowertes vergütet.

8. Herstellergewährleistung


MBZ leistet Gewähr innerhalb der in 7. geregelten Gewährleistungsfristen für Geschäfte unter Kaufleuten bzw. Unternehmen.
Soweit Fremdprodukte verkauft und geliefert werden und die Hersteller dieser Produkte längere Gewährleistungsfristen einräumen, wird MBZ dem Kunden auf Anforderung die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um dem Kunden die Geltendmachung von Ansprüchen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser etwaigen längeren Fristen richten sich Gewährleistungsansprüche dann ausschließlich nach den Gewährleistungsbedingungen des Herstellers. Gelten solche weitergehenden Gewährleistungen nur im Verhältnis zwischen Hersteller und MBZ, wird MBZ diese Ansprüche, soweit rechtlich möglich, im Gewährleistungsfall auf Anforderung an den Kunden abtreten, soweit nicht MBZ im Auftrag des Herstellers die Erfüllung dieser weitergehenden Gewährleistungspflichten übernimmt.


9. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden „Schadensersatzansprüche") gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuidverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Soweit dem Kunden nach den vorstehenden Bestimmungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9.


10. Speicherung von Daten

Daten der Kunden werden von MBZ EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet, soweit dieses zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist und soweit dieses im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.


11. Urheberrecht und Copyright

Die von der Firma MBZ hergestellten Waren sind urheberrechtlich geschützt. Nachmachen, Vervielfältigung mit Weitergabe, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von MBZ erlaubt. Dies gilt auch für Herstellungsverfahren und Zusammensetzung, Texte, Begriffe, Warenbezeichnungen, Bilder, Zeichnungen, Fotografien, Daten und anderen akustischen und visuellen Medien an denen MBZ das Urheber- bzw. Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes besitzt.


12. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Coburg. Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten Coburg als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

MBZ-Modellbahnzubehör • Thomas Oswald • Ringstraße 1c • 96487 Dörfles-Esbach